Es wird jedem Interessenten ermöglicht, individuelle Änderungswünsche im Rahmen der technischen Bauvorschriften durchzuführen. Dies erfolgt nach vorheriger Abstimmung mit home IMMOBILIEN. Mit der Durchführung allfälliger Sonderwünsche können aus Gewährleistungsgründen ausschließlich jene Firmen betraut werden, welche am Bau beschäftigt sind. Insbesondere ist bei geänderter Ausführung auf die Schall- und Wärmedämmung zu achten. Alle Abweichungen von Leistungen, welche auf Wunsch des Werbers über die von der Gesellschaft geplante bzw. ausdrücklich beschriebene Ausführung bzw. Ausstattung in qualitativer und quantitativer Hinsicht hinausgehen, gelten als Sonderwünsche.
Bauliche Sonderwünsche sind z.B.:
• Änderung an Zwischenwänden
• Versetzen von Türen
• Bauliche Änderungen, die die Konstruktion (Statik) des Hauses beeinflussen
Bauliche Sonderwünsche sind rechtzeitig schriftlich bekannt zu geben. Die Ausführung ist nur mit Zustimmung der home IMMOBILIEN möglich.
Ausstattungssonderwünsche sind z.B. die Änderung von:
• Bodenbelägen
• Kunststeinen
• Türen
• Sanitärinstallationen
• Sanitären Einrichtungsgegenständen (Badewanne, Duschtasse etc.)
• Einreichtungsgegenständen lt. Beschreibung
Ausstattungssonderwünsche wie Bodenbeläge, Innentüren, Verfliesungen etc., die nicht von home IMMOBILIEN durchgeführt werden, können erst nach Übergabe der Wohnung realisiert werden. Dies gilt auch für den Einbau von Möbeln und Küchen.
home IMMOBILIEN übernimmt für anderweitig vergebene Sonderwünsche oder Leistungen keine Prüf-, Warn- oder Hinweispflichten gegenüber dem Käufer oder den beauftragten Firmen und ist diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.